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Die Renteninformation

Der versteckte "Wink mit dem Zaunpfahl"

Wenn Ihr feststellen wollt, wie hoch eigentlich Eure Rentenlücke ist, solltet Ihr erst einmal schauen, was Ihr von der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten könnt. Das Gute ist, dass die Deutsche Rentenversicherung Euch über Euren aktuellen Stand jährlich informiert. Das Schlechte, dass diese Information oft nicht so einfach zu verstehen ist. Deswegen sollten wir uns mal die so genannte „Renteninformation“ genauer anschauen.

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Oben links steht Eure Versichertennummer. Die Nummer gibt es nur einmal. Sie ist quasi der Schlüssel zum individuellen Versichertenkonto.

Rechts finden sich die diversen Kontaktmöglichkeiten zur Deutschen Rentenversicherung.

 

Tipp:  Aktuelle Versicherungsverläufe oder Renteninformationen können auch online angefordert werden und wer den elektronischen Personalausweis nutzt, kann sogar direkt sein Versichertenkonto einsehen.

 

Weiter geht es mit dem für einige vielleicht wichtigstem Datum: Dem Beginn der regulären Altersrente!

 

Unter der regulären Altersrente versteht man den  für alle Versicherten gültigen Rentenbeginn. Zu diesem Zeitpunkt kann  vom Arbeitsleben in den Ruhestand ohne Abschläge gewechselt werden. Davon zu unterscheiden sind vorgezogene Rentenbeginne, etwa für langjährig Versicherte oder Menschen, die aufgrund einer Schwerbehinderung erwerbsgemindert sind. Diese beiden Gruppen können auch vor dem regulären Rentenbeginn ohne Abschläge in Rente gehen.

In dem kurzen Absatz der Renteninformation versteckt sich allerdings noch eine wichtige Information, die wahrscheinlich immer noch nicht ins Bewusstsein vieler gedrungen ist. Durch die Umstellung des Steuersystems werden viel mehr Rentner als bisher Steuern zahlen müssen. Dies gilt es im Hinterkopf zu behalten, wenn wir uns gleich die Höhe der Rente anschauen. Denn die in der Renteninformation aufgeführten Werte sind vor Steuern. Nach Steuern fällt die Rente – je nach Steuersatz – niedriger aus!

Im nächsten Absatz werden drei verschiedene Renten gezeigt:

  • Die Rente wegen Erwerbsminderung

  • Die Rente, wenn keine Beiträge mehr bezahlt würden und

  • Die hochgerechnete Altersrente.

Was genau bedeuten diese Begriffe?

Volle Erwerbsminderungsrente wird dann gezahlt, wenn Ihr aus schweren gesundheitlichen Gründen voll erwerbsgemindert seid. Eine derartige Rente erhaltet Ihr dann,  wenn Ihr weniger als 3 Stunden in einem x-beliebigen Job arbeiten könnt. Dies wird fachärztlich überprüft und entsprechend entschieden.

Die bislang erreichte Rentenanwartschaft ist die Rentenhöhe nach aktuellem Stand, wenn Ihr nicht weiter in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen würdet. Dies ist quasi der derzeitige Gegenwert des Versichertenkontos. Hiervon ist der nächste Wert zu unterscheiden.

Die hochgerechnete Regelaltersrente ist die prognostizierte Altersrente, wenn Ihr auch in Zukunft genauso viel in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, wie Ihr dies im Durchschnitt der letzten 5 Jahre gemacht habt. Der hochgerechnete Wert beruht auf den aktuellen Berechnungsgrundlagen für die Rente. Da aber in der Vergangenheit die gesetzliche Rente immer wieder an die Preisentwicklung angepasst wurde, ist davon auszugehen, dass auch in Zukunft Rentenanpassungen erfolgen.

Deswegen berechnet die Deutsche Rentenversicherung im nächsten Abschnitt auch noch die Regelaltersrente mit einer unterstellten Rentenanpassung von einem bzw. zwei Prozent. Eine Gewissheit, dass es so kommt, gibt es allerdings nicht.

Zusätzliche Vorsorge ist auch aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung unabdingbar. Die Lücke zwischen dem Erwerbseinkommen und dem Renteneinkommen wird immer größer werden und die Inflation wirkt sich zusätzlich rentenmindernd aus.

Was bedeutet das nun für die Planung Eurer Altersvorsorge?

Wenn man es sich nun einfach macht, könnte man für die Berechnung einer Rentenlücke die hochgerechnete Regelaltersrente als Basis nehmen, davon die Steuern und Sozialabgaben abziehen und man hätte einen ersten Anhaltspunkt für das, was man aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen könnte. Das ist soweit auch in Ordnung, ABER: neben vielen anderen Annahmen berechnet sich diese Rentenhöhe auf Basis Eurer Beiträge aus den vergangenen fünf Jahren. Die Höhe der Beiträge ist wiederum von Eurem Gehalt abhängig. Die prognostizierte Altersrente ist also nur dann eine vernünftige Basis, wenn Eurer Einkommen in der Zukunft dem Durchschnittseinkommen der vergangenen fünf Jahre entspricht.

Genau an diesem Punkt solltet Ihr bei der Berechnung Eurer Rentenlücke ansetzen. Wenn sich Eurer Einkommen in der Zukunft deutlich erhöht oder aber auch reduziert, passt diese Prognose nicht mehr.

In der Praxis sind vor allen Dingen Eltern betroffen, die aufgrund der Kindererziehung weniger arbeiten wollen, damit weniger in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen werden und die voraussichtliche gesetzliche Rente deutlich niedriger ausfallen kann als in der Renteninformation prognostiziert.

Deshalb solltet Ihr bei einer Altersvorsorgeberatung auch darauf achten, dass nicht nur die Renteninformation als Basis hinzugezogen wird, sondern zukünftige Veränderungen im Einkommen (sofern bekannt oder anzunehmen) auch berücksichtigt werden!

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